Kosten

Dies ist eine Privatpraxis, sodass die Kosten nur in Ausnahmefällen (Kostenerstattungsverfahren; siehe unten) von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das bedeutet auch, dass Sie den Behandlungsvertrag direkt mit mir abschließen und selbstständige die Erstattung der Kosten bei Ihrer Versicherung beantragen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

Privatversicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Regel vollständig oder anteilig, abhängig von Ihrer Police. Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch, wie viele Sitzungen zu welchen Konditionen (z.B. Kostenumfang) Ihre Versicherung übernimmt und ob Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind. Diese Unterlagen können Sie direkt zum ersten Termin mitbringen.

Beihilfeberechtigte

In der Regel übernehmen Beihilfestellen einen Teil der Kosten, während die übrigen Kosten durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden. Erst bei einer Langzeittherapie ist ein formeller Antrag erforderlich. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle – gerne unterstütze ich Sie hierbei.

Selbstzahler*innen

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selbst zu übernehmen. Dise richten sich auch hier nach der GOP und variieren je nach Aufwand und Sitzungsdauer. Eine Diagnose oder Antragstellung bei der Krankenkasse ist in diesem Fall nicht notwendig.

Gesetzlich Versicherte

Als Inhaberin einer Privatpraxis habe ich keine Kassenzulassung. Gesetzlich Versicherte können jedoch im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens im Einzelfall in meiner Praxis behandelt werden, z.B. bei langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Informieren Sie sich bitte vor einem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse, unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden.